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{Hugo}

C1-Fahrer/-in mit * 51 Beiträge
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Reifenbindung, 19 Jan. 2023 05:50
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Hier mal was ausgegraben zum Thema Reifenbindung. Wegen Urheberrechten habe ich nun doch nix hochgeladen, sondern Faktenmässig meine Erkenntnis niedergeschrieben. In der EU Typgenehmigung ist festgelegt welche Rad-Reifenkombi auf dem Motorrad verwendet werden darf. FELGE, Reifen Größe, Abrollumfang etc. Das bleibt so. BISHER : Reifenfreigabe des Reifenherstellers-Anerkennung durch TüV und Polizei. WENN das Produktionsjahr des Reifens nach dem 01.01.2020 liegt - bei EInhaltung aller technischen Parameter ! ! ! - müsste eine Mischbereifung ab Herstellungsdatum 2020 erlaubt sein, sofern das Motorrad eine EU Typgenehmigung hat. Somit entscheidet das Datum der Reifenherstellung. 2020 befürchtete ich TüV Probleme auf Grund der Reifenbindung und des neuen, Namens/ Typgleichen montierten Reifens. Ich bekam aber in der Mitte Deutschland weder vom Verkäufer, den 2-3 grossen Reifenverkäuferketten noch vom Support Michelin passende Auskünfte oder die Reifenfreigabe. TüV wollte ich nicht wecken. GOGGELT laang. TüV war schliesslichr Souverän. Er hat vorn am Reifen gezielt gekniet, geleuchtet Dat. gesucht und kein Ton verloren. Fahre Michelin Pure vorne nach 2020 . DER VORHERIGE vordere Pure war somit ILLEGAL. Hm. C1 ....ich kenn nx anderes als Michelin. EINE Gute Zeit wünscht Hugo
Geändert von {Hugo} am 19.Jan.2023 9:16 |
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Pandatom

C1-Fahrer/-in
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RE: Reifenbindung, 19 Jan. 2023 09:11
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Moin, vielleicht kann ich helfen? Es gibt insgesamt 7 Reifen für die BMW C1, die freigegeben und auch lieferbar sind. Beachten muss man allerdings dass eine Michbereifung weiterhin nicht zugelassen ist. Steht auch meist in den Papieren so. 










 Bye....Tom
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{Hugo}

C1-Fahrer/-in mit * 51 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 19 Jan. 2023 09:36
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Top! Zum Thema Mischbereifung gebe ich Dir Grundsätzlich recht. AUCH MIT Vernunft betrachtet!! NICHT mischen!! Da eine Reifenfreigabe eines Reifenherstellers immer eine Kombination von Vorder und Hinterreifen verlangt ee. NUN GILT DIES NUR NOCH FÜR Reifen vor 20 20 oder gemischte Herstellungsdaten vor 2019 und 2020. Schliesslich braucht man für zwei Motorradreifen von 2020 oder jünger keine Reifenfreigabe. VORBEI. Wo steht nun das Mischbereifung unzulässig ist ? Eine Gute Zeit wünscht Hugo |
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Anubis

C1-Fahrer/-in
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RE: Reifenbindung, 19 Jan. 2023 10:37
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Das Mischbereifung unzulässig ist, steht in der Regel in den Papieren. Da heisst es klar: Reifenpaarung nur von einem Hersteller. Fehlt dieser Eintrag, spricht nichts gegen eine Mischbereifung. Ist etwas eingetragen( egal ob EU oder nicht, ist das bindend. Dann kann man versuchen diesen Eintrag zu löschen. Aber ich denke, dass es sinnvoll ist, beide Reifen vom selben Hersteller zu nehmen da die aufeinander abgestimmt sind. |
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C1_200

C1-Fahrer/-in 9 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 19 Jan. 2023 14:23
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Seit Januar 2020 ist für Zweiräder mit EU-Typgenehmigung die Reifenfabrikatsbindung entfallen. Egal was in den Papieren des C1-Rollers steht, darf ich somit jeden verfügbaren Reifen, sofern er 2020 oder später produziert worden ist, in der Dimension 120/70-13 (53L oder besser) vorne und 140/70-12 (60L oder besser) hinten legal aufziehen lassen. Ich fahre derzeit übrigens die Reifen Mitas Touring Force SC. |
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BMW C1


C1-Fahrer/-in mit **** 548 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 20 Jan. 2023 11:48
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Anubis:
Das Mischbereifung unzulässig ist, steht in der Regel in den Papieren. Da heisst es klar: Reifenpaarung nur von einem Hersteller. Fehlt dieser Eintrag, spricht nichts gegen eine Mischbereifung. Ist etwas eingetragen( egal ob EU oder nicht, ist das bindend. Dann kann man versuchen diesen Eintrag zu löschen. Aber ich denke, dass es sinnvoll ist, beide Reifen vom selben Hersteller zu nehmen da die aufeinander abgestimmt sind.
Naja, die EU-Freigabe des Reifenherstellers muss schon auch passen. Selbst wenn nichts von verbotener Mischbereifung in den Fahrzeugpapieren steht, erlischt die Betriebserlaubnis beim Mischen trotzdem, wenn keine vom Reifenhersteller geprüfte bzw. freigegebene Bereifung aufgezogen wird. Und in der Freigabe steht eben praktisch immer eine Kombination mit einem oder mehreren Reifentypen vom selben Hersteller. De Facto ist also doch kein "herstellerübergreifendes" Mischen möglich. Wozu auch???? Die Kombination verschiedener Reifen"namen" bzw. Profile eines Herstellers ist vielfach explizit in den Freigaben erlaubt bzw. aufgeführt und wurde bisher auch von TÜV und Pistenkontrolle immer großzügig gehandhabt. so sthet dies beispielsweise bei Bridgestone schon seit Jahren in den Reifenpapieren. Fussnote(50): "Mischen von [Bridgestone] Profilen erlaubt". "Hauptsache vorne und hinten gleiche Marke, gleiche Bauart und die im Schein stehende Größe; der Rest ist SCH...egal" Kompliziert wirds erst, wenn vorne und hinten unterschiedliche Bauarten (werden auch als Typen bezeichnet, um das ganze so richtig kompliziert zu machen) aufgezogen werden; z.B. radial und diagonal. Das ist dann wieder ausdrücklich verboten oder selbst mit Freigabe eintragungspflichtig, wenn es nicht von Haus aus GENAU SO im Schein steht. Hier kein Problem, da es in unseren C1-Roller-Reifengrößen (noch) keine Radialreifen gibt. Wenn es die mal gibt, dann ist die Aussage "Seit Januar 2020 ist für Zweiräder mit EU-Typgenehmigung die Reifenfabrikatsbindung entfallen. Egal was in den Papieren des C1-Rollers steht, darf ich somit jeden verfügbaren Reifen, sofern er 2020 oder später produziert worden ist, in der Dimension 120/70-13 (53L oder besser) vorne und 140/70-12 (60L oder besser) hinten legal aufziehen lassen." auch diesbezüglich hinfällig bzw. falsch. Mal sehen, was die Zukunft bringt. Ich habe jedenfalls für meine Reifen auf der C1 auf Empfehlung des TÜV die Reifenfreigabe des Herstellers mit dabei. Da kann es dann die Pistenkontrolle bei Bedarf schwarz auf weiss nachlesen, dass ich legal unterwegs bin. PS Wie sind die Erfahrungen mit den Mitas-Reifen? Ich kenne die Marke eigentlich nur von speziellen Trecker- und Trailer (Anhänger)- Reifen. Können die auch Roller?
Geändert von BMW C1 am 20.Jan.2023 12:07 |
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C1_200

C1-Fahrer/-in 9 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 20 Jan. 2023 16:54
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Wenn es mal Radialreifen in den Dimensionen 120/70R13 und 140/70R12 geben sollte, ist meine Aussage weder hinfällig noch falsch. Meine Aussage bezieht sich ausdrücklich auf die Dimensionen 120/70-13 und 140/70-12 und solche Reifen sind laut Bezeichnung immer Diagonalreifen. P.S.: Mitas (mitas-moto.com) kann neben Roller auch Motorrad.
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1/8 Liter


C1-Fahrer/-in mit *** 372 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 10 Feb. 2026 13:04
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Neue Erkenntnis: War heute mal beim Tüv und habe nachgefragt, wie es in Zukunft gehändelt wird. Seit geraumer Zeit reicht ja eine Reifenfreigabe seitens des Reifenherstellers nicht mehr aus, wenn eine Reifenbindung in den Papieren eingetragen ist. Laut Tüv ist eine Reifenfreigabe seitens Reifenhersteller aber weiterhin gültig, wenn im Schein oder der Betriebserlaubnis in der Zeile " K " ein "E" mit einer Zahl eingetragen ist. Ist dort kein E mit Zahl eingetragen, gilt nur der/ die eingetragene Reifenkombination oder man fährt mit dem mit Freigabe des Reifenherstelles für den neuen ( anderen ) versehenen Reifen zum Tüv, beantragt eine Einzelabnahme ( laut meinem Tüv 140€) , bekommt vom Tüv eine Bescheinigung, mit der man dann beim Straßenverkehrsamt vorstellig wird und einen neuen Brief/ Schein ( gegen Gebühr) bekommt. Leider etwas umständlich, aber immerhin machbar. 3 von meinen 4 C1en haben diese E-Nummer unter "K " im Schein stehen, sollte also mit den anderen montierten Reifen im Sommer kein Problem sein.
Geändert von 1/8 Liter am 10.Feb.2026 13:07 |
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Mamosu830


C1-Fahrer/-in mit * 61 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 10 Feb. 2026 19:36
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Danke für die Info  |
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Goldbacher


C1-Fahrer/-in mit *** 451 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 11 Feb. 2026 12:02
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Das Problem hatte ich auch, leider nicht nur bei C1en und hatte deshalb viel Schriftverkehr mit diversen Zulassungsstellen, die sich alle bis zum Schluss geweigert hatten, das Problem zu beheben. Wegen einer Umstellung der Software der Zulassungsstellen vor ca. 10 Jahren wurden die E-Nummern nicht übernommen, wenn man in dem Zeitraum sein Fahrzeug umgemeldet hatte. Das führte dazu, dass ich für eine C1 die Abnahme machen lassen musste, damit die spezielle Reifenbindung aus den Papieren gelöscht werden konnte. |
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-BMW-C1-

C1-Fahrer/-in 8 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 16 Mar. 2026 23:25
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Was ist das für ein Mist mit den Reifen? Bei meinem Motorrad gibts so ein Mist nicht. 140 Euro , damit man andere Reifen fahen kann - das ist wieder so ne deutsche Scheise. Habe so eine EWG Bescheinigung zu meinem C1 bekommen. Da stehen Reifen drinnen . die wirds bestimmt nicht mehr geben. Die Entwicklung geht hier ja auch weiter. Wofür ist die Freigabe durch den Reifenhersteller dann gut? Wie sind die Erfahrungen mit den Mitas-Reifen? Würde die sonst auch montieren, da die auch eine Freigabe zur Verfügung stellen. |
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1/8 Liter


C1-Fahrer/-in mit *** 372 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 17 Mar. 2026 06:54
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Die Verschärfung mit der Reifenbindung gilt für alle Zweiräder und betrifft hauptsächlich ältere Maschinen und Oldtimer, bei denen noch Reifenbindung eingetragen ist. Die Roller waren da eher nicht so im Fokus, aber wie sagt man?: Mitgehangen ist mitgefangen. Die Reifenfreigaben der Reifenhersteller sind auch jetzt noch wichtig und nötig, helfen aber nur noch dann, wenn im Schein unter "K" eine "E- Nummer" eingetragen ist. Wer ein neueres Fahrzeug( Zweirad) hat, bei dem keine Reifenbindung eingetragen ist, wird natürlich keine Probleme haben. Nach wie vor gilt : Reifen nur von einem Hersteller ( Reifenfreigaben wird es von den Reifenherstellern auch " nur" so geben). Zu den Mitas kann ich nur sagen: Bei allen bisher erschienenen Vergleichstests ( hauptsächlich Motorräder) haben sie meist am schlechtesten abgeschnitten. Sie sind günstig, aber sicher nicht unfahrbar und bei einem Roller stehen nicht alle Merkmale im Vordergrund. Aber beim Roller sind die Reifen meist etliche Jahre drauf, bis sie erneuert werden müssen. Ob man da 10 € pro Reifen sparen muß, ist wohl eine Frage , die sich jeder selbst stellen muß. Auf der C1 haben sich die Bridgestone Battlax sehr gut bewährt. Ich fahre derzeit auf meinen C1en unterschiedliche Hersteller und kann da keinen wirklich ausschließen. Die Mitas montiere ich aber nicht , auch keine Winterreifen( da bleiben sie in der Garage).
Geändert von 1/8 Liter am 17.Mar.2026 7:37 |
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-BMW-C1-

C1-Fahrer/-in 8 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 17 Mar. 2026 10:13
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Ok, die Mitas werde ich dann wohl nicht weiter in die Begutachtung ziehen. Ich habe noch den alten Fahrzeugschein, da ist auch die Reifenbindung angegeben. Generell völliger Blödsinn - Reifen haben sich stets und ständig weiter entwickelt. Denke mit einer Freigabe sollte dem Anspruch doch genügend sein. Und einen vorgeschrieben Reifen aus Altbeständen kaufen? Pirelli st66 steht bei mir drinnen - da müssen die vermutlich Jemanden aus den Ruhestand holen, der noch weiß, was das für ein Reifen war. Zumindest finde ich keinen mit der Bezeichnung. Die Neuen heissen wohl "Pirelli Angel" Gleichen Hersteller ist ja bekannt - das mache ich beim Motorrad genauso. |
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1/8 Liter


C1-Fahrer/-in mit *** 372 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 17 Mar. 2026 13:51
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Nochmal für Begriffsstutzige: Eine Reifenfreigabe nutzt jetzt nur noch, wenn unter " K" im Schein und Brief oder beim 125er in der Bescheinigung ein " E" mit einer Nummer steht. Fehlt dieses E mit Nummer, darf man nur die eingetragene Kombination fahren oder man macht mit dem " freigegebenen" Reifen eine Einzelabnahme beim Tüvf und geht mit dem Bericht zum Strassenverkehrsamt und bekommt dann dort einen geänderten Brief/ Schein. Natürlich alles gegen Gebühr. Steht das E in der Spalte K, darfst du auch den Pirelli Angel fahren, die Freigabe ist dann immer mitzuführen. |
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+fjs+

C1-Fahrer/-in 19 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 17 Mar. 2026 15:06
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Hallo allerseits.., Scheinbar hat es sich hier noch nicht rumgesprochen, die Reifenbindung für Scooter aller Art ist vor ca 5 Jahren komplett gefallen, die Zulassungsstellen haben das scheinbar auch noch nicht mitbekommen, ich weiss das aus erster Hand, dieses Geplänkel hier ist komplett überflüßig. LG Franz
Geändert von +fjs+ am 17.Mar.2026 19:35 |
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Goldbacher


C1-Fahrer/-in mit *** 451 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 17 Mar. 2026 15:13
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So einfach ist es leider nicht, denn es wird zwischen Roller mit E-Nummer im Fahrzeugschein und ohne E-Nummer unterschieden, auch wenn eigentlich alle C1en eine E-Nummer haben müssten. Durch Fehler der Zulassungsstellensoftware fehlt diese E-Nummer inzwischen bei manchen C1en und dann ist eine Abnahme nötig, um die Reifenbindung aus den Papieren streichen zu lassen. Erst dann darf man wieder seine C1 fahren und bekommt eine HU-Plakette. |
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FraRt

C1-Fahrer/-in 14 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 17 Mar. 2026 20:26
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Ich habe einen Fahrzeugschein und eine Betriebserlaubnis von 2002. Die Betriebserlaubnis ist ein grünes Dokument, auf der zweiten Seite steht Gutachten. Sowohl im Schein als auch in der BE stehen verschiedene Reifenkombinationen Bopper, Pirelli ST66 und Bridgestone Hoop. Es gibt keine Zeile K oder einen Eintrag E. Beim TüV letztes Jahr wurde darauf aufmerksam gemacht, dass der Hinterreifen in nächster Zeit zu ersetzten ist. Aktuell vorne und hinten Heidenau mit Heidenau Bescheinigung. Was gilt dann in meinem Fall? |
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1/8 Liter


C1-Fahrer/-in mit *** 372 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 17 Mar. 2026 20:37
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Wenn du eien Fahrzeugschein hast( den muss jeder zugelassene C1 auch haben), dann schau ihn dir nochmal genau an. Jeder Fahrzeugschein hat eine Zeile K Ist im Schein auf der rechten Seite direkt über dem Erstzulassungsdatum
Geändert von 1/8 Liter am 17.Mar.2026 20:43 |
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FraRt

C1-Fahrer/-in 14 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 17 Mar. 2026 20:56
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Hallo 1/8 Liter, ich fürchte ich habe Tomaten auf den Augen. Ich finde da nichts. Leider funktioniert das Hochladen eines Bildes weder als JPEG noch als PDF obwohl die Dateigröße nur 1,4 MB beträgt. |
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Goldbacher


C1-Fahrer/-in mit *** 451 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 17 Mar. 2026 21:05
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Ohne Besuch der Zulassungsstelle und Austragung der Reifenfabrikatsbindung geht nichts. Beim Vorbesitzer war noch alles in Ordnung: 
Dann wurde die C1 auf mich umgeschrieben, keine e-Nummer mehr in Feld K. Dekra hatte mir keine Plakette gegeben, weil der Prüfer keine Zulassung für Einzelabnahmen hatte und mich zum TÜV geschickt. (Die ganzen Reifenfreigaben hatte ich dabei, die waren durch das neue Gesetz wertlos geworden.) 
Eine TÜV-Plakette gab es nur mit zusätzlicher Reifenabnahme. Mit dem TÜV-Schein ging ich zur Zulassungsstelle, der war da aber nicht mehr relevant, weil ich auch eine Kopie des alten Scheins mitgebracht hatte. Die E-Nummer wurde dann (von derselben Zulassungsstelle, die sie auch versehentlich ausgetragen hatte) wieder eingetragen und die Reifenfabrikatsbindung ausgetragen. Durch die Korrektur von Feld K war die Reifenabnahme beim TÜV überflüssig und ich hätte sie mir sparen können. Leider habe ich es erst hinterher erfahren und es ging auch nur in der Reihenfolge. 
Bei meiner anderen C1 war es einfacher.Vorher: 
Nachher: 
Mir fällt gerade auf, dass die Zulassungsstelle bei der 200er vergessen hat, einzutragen, dass ich vorne und hinten dasselbe Fabrikat aufziehen muss.
Geändert von Goldbacher am 17.Mar.2026 21:36 |
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1/8 Liter


C1-Fahrer/-in mit *** 372 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 17 Mar. 2026 21:10
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Es gibt die Zeile K im Schein grundsätzlich. Bei manchen steht da eingetragen z.B. " e1- mehrstellige Zahl oder eben nichts. Steht da e mit einer Zahlenfolge, reicht eine Reifenfreigabe für den montierten Reifen( aber beide nur von einem Hersteller). Steht da nichts, hast du nur die Möglichkeit, den eingetragenen Reifen ( gibt es leider nicht mehr) zu fahren oder einen Reifen mit Freigabe beim Tüv per Einzelabnahme bescheinigen zu lassen und damit beim Amt vorstellig zu werden. Das Amt wird dann aber leider nur diesen einen beim Tüv vorgeführten Reifen eintragen. Schön wäre es, wenn das Amt die eingetragene Reifenbindung streichen würde, aber das machen sie nicht( bräuchten dafür wohl die Zustimmung vom KBA). |
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1/8 Liter


C1-Fahrer/-in mit *** 372 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 17 Mar. 2026 21:17
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Der Fall Goldbacher scheint speziell zu sein. Bei ihm wurde offenbar ein Fehler beim Amt gemacht, indem man die Übertragung in den Schein in der Zeile K vergessen hatte. Lässt sich das beweisen/ belegen, ist es einfacher. Dann muss keine Abnahme beim Tüv erfolgen. Steht aber auch im Brief oder der Betriebserlaubnis nichts in der Zeile K, ist eine Einzelabnahme beim Tüv notwändig. |
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Goldbacher


C1-Fahrer/-in mit *** 451 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 17 Mar. 2026 21:20
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1/8 Liter:
Schön wäre es, wenn das Amt die eingetragene Reifenbindung streichen würde Genau so wurde es bei mir gemacht, siehe Beitrag über dir.. Ab jetzt brauche ich nur noch darauf zu achten, dass vorne und hinten das gleiche Fabrikat drauf ist, welches, ist aber völlig egal.
P.S. Der selbe Fehler im Amt wurde bei einem meiner anderen Fahrzeuge auch gemacht, aber weil das Fahrzeug zwischendurch den Besitzer gewechselt hatte und mehrere Ämter beteiligt waren, liess sich das Problem nicht mehr beheben und ich muss für jedes zusätzliche Teil, auch wenn es eine ABE hat, nochmal eine Einzelabnahme machen lassen, weil dieses Fahrzeug jetzt keine ABE-Nummer mehr hat. Das ist leider ein richtiges Problem, weil bei jeder Änderung trotz ABE alle vorherigen Änderungen wieder geprüft werden müssen und manche Änderungen akzeptieren manche Prüfer nicht.
Geändert von Goldbacher am 17.Mar.2026 21:29 |
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1/8 Liter


C1-Fahrer/-in mit *** 372 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 17 Mar. 2026 21:24
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Da habe ich den Verdacht, dass die Streichung bei dir ein Entgegenkommen für die verschlammte Übertragung in der Zeile K seites des Amtes war. So einfach streicht das Amt eine Eintragung ohne Prüfung oder Anweisung nicht. |
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FraRt

C1-Fahrer/-in 14 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 17 Mar. 2026 21:34
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Ich finde da weder die Zeile K noch einen E-Eintrag
Geändert von FraRt am 18.Mar.2026 10:58 |
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-BMW-C1-

C1-Fahrer/-in 8 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 20 Mar. 2026 09:07
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Ich habe auch den alten Fahrzeugschein aus 2002! Da da stehen keine Punkte mit "K" oder "e". Aber in der Betriebserlaubnis steht etwas mi: e1-92/61...... Ist dies die berüchtigte E-Nummer? Mit dieser kann die Reifenbindung dann ausgetragen werden? Das ist ein Zirkus. Als ob der TÜV nicht schon genug einnahmen hat - danke an die Spinner, die diese Änderung zu 2025 wieder eingeführt haben. War es D oder diese dusselige EU?
Geändert von -BMW-C1- am 20.Mar.2026 9:13 |
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C1NDY

C1-Fahrer/-in mit ** 131 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 20 Mar. 2026 14:17
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Ist eine Regelung von "D" und eine Richtlinie der"EU" umzusetzen - und nu? |
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Goldbacher


C1-Fahrer/-in mit *** 451 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 20 Mar. 2026 14:58
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-BMW-C1-:
...in der Betriebserlaubnis steht etwas mi: e1-92/61...... Ist dies die berüchtigte E-Nummer? Mit dieser kann die Reifenbindung dann ausgetragen werden? Ja, aber zum TÜV muss man nicht, wenn die e-Nummer im Fahrzeugschein steht und die HU noch gültig ist.
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1/8 Liter


C1-Fahrer/-in mit *** 372 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 20 Mar. 2026 16:03
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Tüv und Polizeikontrolle bekommen ja nur den Kfz- Schein in die Hand und richten sich nach dem dort Eingetragenen. Hat man im Kfz-Schein eine Reifenbindung stehen, ist diese bindend. Hat man aber zusätzlich diese e- nummer unter " K" stehen, ist diese eingetragene Bindung nicht mehr massgebend. Dann muss auch nichts ausgetragen werden. Mit diser e- nummer darf dann jede Reifenpaarung, für die es eine Freigabe vom Reifenhersteller gibt, ohne weitere Massnahme montiert und gefahren werden. Wer also diese e- nummer drin stehen hat, muss nur die entsprechende Reifenfreigabe mitführen. So jedenfalls die Aussage beim Tüv. Nach meiner Recherche haben die meisten C1- Kfz. Scheine diese e- nummer drin stehen. Wer die e- nummer drin stehen hat, spart sich also den Gang zum Amt oder eine Aktion beim Tüv. Er druckt sich nur die Reifenfreigabe für den montierten Reifensatz aus und führt ihn mit. Eine Austragung geht vielleicht auch, kostet aber wieder Gebühr und macht einen Amtsbesuch notwändig.
Geändert von 1/8 Liter am 20.Mar.2026 16:09 |
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FraRt

C1-Fahrer/-in 14 Beiträge
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RE: Reifenbindung, 24 Mar. 2026 09:48
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Hallo, @ C1 Fahrer, welchem Feld deiner Betriebserlaubnis steht die E-Nummer? Wenn in der Betriebserlaubnis eine E-Nummer a ist, dann sollte man das doch in den KfZ-Schein übernehmen können oder? Gruß Frank |
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