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*Wichtig* Gesetzesänderung bei Reifengrößen und Modellen


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Baumiworld



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*Wichtig* Gesetzesänderung bei Reifengrößen und Modellen, 12 Jan. 2020 18:19


In den Fahrzeugpapieren der C1 (allen Fahrzeugen) ist die Reifengröße vorne und hinten vermerkt. Bei Zweirädern und auch der C1 sind weiterhin verschiedene Reifentypen in den Bemerkungen angegeben.
Bei der C1 ist dies i.d.R. Bridgestone Hoop, Michelin Bopper, Pirelli GTS.

All diese Reifentypen welche in dem Fahrzeugpapieren eingetragen sind (früher Fahrzeugschein) werden nicht mehr produziert und es gibt entsprechende Nachfolgemodelle.
Fährt man ein solches Nachfolgemodell auf seiner C1 muss man die "Reifen-Unbedenklichkeitsbescheinigung" mitführen und auf verlangen der Polizei oder dem TÜV vorzeigen.
Montiert man einen Reifen der keine Freigabe bzw. Reifen-Unbedenklichkeitsbescheinigung für BMW C1 hat, fährt man mit unzulässigen Reifen. Dies wiederum wird spätestens der TÜV merken oder ggf. früher eine Polizeikontrolle.

Soweit bisher die Praxis, heute erreicht folgende Mitteilung:

Hinweis zum Umgang mit Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigung für Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen am Kraftrad

Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten geändert.
Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich.

Die bisher ausgestellten Bescheinigungen können somit nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Wir empfehlen, die entsprechende Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.
Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden: bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen. 
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen.

Was heißt das für uns C1 Fahrer?
Wir sind mittlerweile gezwungen andere als in den Papieren aufgeführte Reifen zu fahren, da die in den Papieren aufgeführten Reifen nicht mehr produziert werden.
Das jemand eine andere Größe wie ab Werk (120 vorne und 140 hinten) auf dem C1 montiert hat, kenne ich bisher keinen C1 Fahrer, was nicht heißt das es dies nicht gibt. 
Anstatt dem eingetragenen Bridgestone Hoop fahren mittlerweile viele von uns den neuen bzw. Nachfolger "Bridgestone Battlax". Auch Heidenau, Michelin und Pirelli biten Reifen an mit Unbedenklichkeitsbescheinigung für BMW C1.

Die Mitteilung oben aber sagt aus dass die bisher von Polizei und TÜV "anerkannte" Unbedenklichkeitsbescheinigung zwar nicht mehr zu führen ist aber der neue Reifen muss nun eingetragen werden.
Dies bedeutet dass nach einem Reifenwechsel auf einen Reifen der nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, man diesen beim TÜV eintragen lassen muss. 
Gültig ist dies nur für Reifen ab Produktionsdatum (DOT) 2020.

Gut wer seine Reifen erst erneuert hat oder einen Satz mit DOT 2019 oder früher am Lager hat.

Gruß
Guido

C1-200 mit allerlei Zubehör.
Ich war dabei: 2006 Mosbach, 2007 Bad Aibling, 2009 Im Ländle, 2010 Bad Honnef, 2011 Clusone (IT), 2012 Slenaken (NL), 2014 Sauerland, 2015 Saarland, 2016 Ostsee, 2017 Altmühltal, 2018 Rösrath, 2019 Nordsee, und auch 2020 in Glashütten wieder dabei.




Geändert von Baumiworld am 12.Jan.2020 18:25
Anubis


C1-Fahrer/-in

RE: *Wichtig* Gesetzesänderung bei Reifengrößen und Modellen, 12 Jan. 2020 18:52


Die Ausführungen sind korrekt und auch schon seit ca. 1 Jahr in allen gängigen Fachzeitschriften erläeutert worden. Es gilt speziell bei den Reifengrößen nur noch, was eingetragen ist.

Es gibt seit diesem Jahr auch einige neue Verkehrszeichen und Regeln. Also Obacht, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch die alten Führerscheine werden ungültig und müssen nach und nach umgetauscht werden. Natürlich gegen Gebühr und die neuen sind dann auch befristet. Der Umtausch ist gestaffelt nach Alter und mein Jahrgang ( 1956) hat z.B. bis Ende 2022 Zeit. Man kann den Umtausch aber jederzeit früher machen. Es braucht aber ein neues Lichtbild. Trotz alledem freue ich mich auf eine tolle neue Saison und den Klang von Verbrennungsmotoren.


C1Egon



Moderator
580 Beiträge

RE: *Wichtig* Gesetzesänderung bei Reifengrößen und Modellen, 12 Jan. 2020 19:14




Anubis:

 Trotz alledem freue ich mich auf eine tolle neue Saison und den Klang von Verbrennungsmotoren.


Das kann ich nur unterschreiben ! 

 

/Egon 
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WagWill



C1-Fahrer/-in mit ***
466 Beiträge

RE: *Wichtig* Gesetzesänderung bei Reifengrößen und Modellen, 12 Jan. 2020 20:10


Hallo Guido, danke für deine ausführliche Information, trifft vollends auf mich zu, fahre Bridgestone Battlax aus 2018, und habe einen Reifensatz im Keller, somit bleibt mir lange Zeit, an Neukauf und Eintragung zu denken. Den Führerschein werde ich bei Gelegenheit in Angriff nehmen. Freue mich auch auf die neue Saison.


Baumiworld



Moderator
1072 Beiträge

RE: *Wichtig* Gesetzesänderung bei Reifengrößen und Modellen, 13 Jan. 2020 08:05



Anubis:
Die Ausführungen sind korrekt und auch schon seit ca. 1 Jahr in allen gängigen Fachzeitschriften erläeutert worden. Es gilt speziell bei den Reifengrößen nur noch, was eingetragen ist.

Ich hatte irgendwo davon gelesen aber es für eine dumme Idee gehalten und das es noch diskutiert wird. Das es nun beschlossen ist, war für mich neu.
Da hatte wohl jemand im Verkehrsministerium die Aufgabe "wie kann man den Prüfgesellschftaen Kunden verschaffen".
Jetzt bekommt man noch Reifen mit DOT 2019 oder früher, irgendwann wird es soweit für alle sein 
Freue mich auf die neue Saison. Noch 150 Tage bis zum Anpfiff des C1 Treffen 
Gruß
Guido

C1-200 mit allerlei Zubehör.
Ich war dabei: 2006 Mosbach, 2007 Bad Aibling, 2009 Im Ländle, 2010 Bad Honnef, 2011 Clusone (IT), 2012 Slenaken (NL), 2014 Sauerland, 2015 Saarland, 2016 Ostsee, 2017 Altmühltal, 2018 Rösrath, 2019 Nordsee, und auch 2020 in Glashütten wieder dabei.
allgaeu-blitz


C1-Fahrer/-in

RE: *Wichtig* Gesetzesänderung bei Reifengrößen und Modellen, 13 Jan. 2020 14:57


Deshalb fahre ich 20 Jahre alte Michelin (Erstausrüster). Brauche mich um keine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu kümmern.

Gruß

Philipp


Anubis


C1-Fahrer/-in

RE: *Wichtig* Gesetzesänderung bei Reifengrößen und Modellen, 13 Jan. 2020 16:15


Da sag ich jetzt mal nichts zu. Oder doch?  Philipp ist wohl der erste, der ein H-Kennzeichen bekommt. Nicht für den Roller, aber für die Reifen.


C1Egon



Moderator
580 Beiträge

RE: *Wichtig* Gesetzesänderung bei Reifengrößen und Modellen, 15 Jan. 2020 16:17


Was kommt als nächstes?
Federbeine mit ABE eintragen?
Leuchtmittel?
....

Geldquellen für den TÜV gibts bestimmt noch mehr.

 

/Egon 
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BMW C1



C1-Fahrer/-in mit ****
548 Beiträge

Alles nicht so heiss gegessen wie gekocht??, 18 Jan. 2020 13:33


Da die Größen ja unverändert bleiben, geht es bei uns ausschließlich um den Begriff "Bauart".

Laut Nachfrage bei meinem TÜV-Prüfer heisst Bauart weder Marke noch Modell. Die "Typenbindung" an den "Reifennamen" wie etwa "Bopper" ist nach wie vor aufgehoben, wenn eine typenspezifische Freigabe des Herstellers für die passende (!) Reifengröße des dort genannten Fahrzeugs vorliegt.

In der Gesetzesanpassung geht es um unterschiedliche BAUARTen, im Klartext: Diagonalreifen, Gürtelreifen und auch Mischformen beider  Bauarten. Speziell bei größeren Motorrädern und bei höheren Geschwindigkeiten (V, W,X,Y) ist das ein aktuelles Thema, dass die Reifenhersteller da in den letzten Jahren  speziell bei den Hinterreifen-Größen immer mehr auf Gürtelreifen ("R") umstellen. Da kann eine Mischbereifung (die ja eigentlich schon seit Jahren verboten ist!) gefährlich sein und bei Zweirädern scheint der Wechsel von Diagonalreifen auf Gürtelreifen generell problematischer zu sein. DARUM geht es in der Gesetzesänderung.

Uns Rollerfahrer betrifft das angeblich überhaupt nicht, da es in unseren Größen keine Gürtel oder Semigürtelreifen gibt.

Klingt für mich schlüssig. 

Könnt ihr das von anderen Prüfstellen bestätigen?


allgaeu-blitz


C1-Fahrer/-in

RE: *Wichtig* Gesetzesänderung bei Reifengrößen und Modellen, 18 Jan. 2020 14:50


Also eine "Luftnummer"??


Pandatom


C1-Fahrer/-in

RE: *Wichtig* Gesetzesänderung bei Reifengrößen und Modellen, 18 Jan. 2020 16:06




allgaeu-blitz:

Also eine "Luftnummer"??


Jo! Denn in unseren Reifen befindet sich i.d.R. LUFT

Bye....Tom


"Sohn"



C1-Fahrer/-in
5 Beiträge

RE: *Wichtig* Gesetzesänderung bei Reifengrößen und Modellen, 21 Jan. 2020 17:55


Hallo,

@BMW C1: Ja, kann ich vollumfänglich bestätigen. Es geht ausschließlich darum, das eine Reifenfreigabebescheinigung alleine nicht mehr ausreicht wenn sich die Dimension(=Größe) oder die Bauart(Diagonalreifen "-"/Diagonalreifen mit Gürtelverstärkung "B"/Radialreifen "R") ändern. Da muss jetzt eingetragen werden.

Die Marken-/Modelbindung ist davon nicht betroffen. Mir ist aktuell kein Hersteller bekannt, der für unsere C1sen Reifen in abweichender Größe/Bauart freigegeben hat. Daher reicht es, wie bisher die entsprechende Freigabe mitzuführen.

Ich habe diese Neuregelung letzten Sommer anlässlich einer HU an meiner 907 i.e. mit zwei Dekraprüfern besprochen.

Tobias




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