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Teilkasko


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Frank79


C1-Fahrer/-in mit **
116 Beiträge

Teilkasko , 22 Jul. 2025 11:10


Hallo zusammen.

Als ich mir im Jahr 2013 meine BMW C1 zulegte war für mich alleine wegen der teuren Windschutzscheibe klar, zur Haftpflichtversicherung auch eine Teilkaskoversicherung abzuschließen.

Einige Jahre später sagte mein Versicherungsvertreter zu mir, daß mein BMW C1 Roller keine Teilkasko sondern nur Haftpflichtversichert sei, bin deshalb aus allen Wolken gefallen, denn ein Stein auf die Windschutzscheibe oder Hagel, und ich wäre ohne Versicherungsschutz da gestanden.

Ich war erstaunt, denn ich hatte die Teilkasko nie gekündigt bzw nur in Haftpflicht geändert.

Ich kann diese Änderung nicht nachvollziehen, hätte es aber bei genauerem hinsehen der Rechnung sehen müssen.

Mittlerweile gibt es ja für die C1 immer weniger Ersatzteile, und damit meine ich besonders die teure Windschutzscheibe, die es bestenfalls nur noch gebraucht gibt.

Lohnt es sich dann überhaupt noch, die C1 Teilkasko zu versichern, auch wenn die Teilkasko was den Versicherungsbeitrag angeht, nicht stark zu Buche schlagen wird? Was meint ihr?




Geändert von Frank79 am 22.Jul.2025 11:15
BMW C1



C1-Fahrer/-in mit ****
548 Beiträge

RE: Teilkasko , 22 Jul. 2025 12:52


Brand und Diebstahl sind da die gewichtigen Argumente; die Plastik"gläser" eher weniger.

Und ja, natürlich muss die Teilkasko auch die Kosten für eineGebrauchtscheibe voll übernehmen, wenn sie keine neue organisieren kann.

Der Knackpunkt lautet bei allen C1en wohl eher "Zeitwert". Der dürfte bei einem 20 Jhre alten Rolle rmit typischweise 40.000 km oder mehr wohl (versicherungstechnisch) kaum höher als 1500 bis 2000 Euro liegen. Davon wird Dir dann auch noch der Restwert abgzogen, den findige Versicherungsvertreter dann mit 500 Euro und mehr ansetzen.

Sprich:Schrottet Dir irgendein Trottel Deine C1, musst Du glücklich sein, wenn Du da noch 1000-1500 Euro für kriegtst, egal wie gut und schön das Schätzchen noch da stand.

Der einzige Ausweg aus diesem Dilemma ist ein Wertgutachten von einem vereidigten Sachverständigen. Wenn Du dann den Gutachtenwert der Versicherung mitgeteilt hast wird der im Versicherungsvertrag vermerkt (,die Prämie erhöht!) und dann kann die Versicherung nicht mehr aus und muss im Fall des Falles den Gutachtenwert ersetzen.

Wenn man keinen IHK-vereidigten KfZ-Gutachter in der Familie hat, dann dürfte ein "ADAC-Youngtimer-Gutachten" wohl die kostengünstigste Lösung hierfür sein. Das gabs früher mal für knapp über 200 Euro - und über 20 Jahre (Voraussetzung für "Youngtimer") sind unsere Kisten ja inzwischen alle. Gut, es darf halt keine Schrottkiste sein und sie soll auch möglichst unverbastelt sein (nur "zeitgemässes" Zubehör und Zustand mindestens "3" oder besser).

Ja, das sollten wir jetzt eigentlich alle und möglichst schnell machen...

Dann hätte der ?%&!-ADAC endlich auch einmal eine gute Seite. Für das Youngtimer Gutachten musste man bisher NICHT Mitglied sein!


C1NDY


C1-Fahrer/-in mit **
131 Beiträge

RE: Teilkasko , 29 Jul. 2025 14:25


Keine Ahnung, ob eine Versicherung auch die Kosten für eine gebrauchte Scheibe tragen würde - eine Werkstatt zu finden, die eine gebrauchte Scheibe bestellt und auch einbaut dürfte aber schwierig werden! Um deine Frage zu beantworten - für eine 0815-C1 ohne Gutachten dürfte eine Teilkasko unnötig sein. 




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