BMW C1 Forum von C1-Fahrer für C1-Fahrer

BMW C1 Internet-Portal

             


C1 ABG H4 LED legale Umrüstung


Name Nachricht
C1_200


C1-Fahrer/-in
9 Beiträge

C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 13 Jun. 2023 13:12


In meinem Beitrag vom 24.05.23 unter Osram H4 LED habe ich auf die kostenfreie Unterstützung von Osram für eine legale Umrüstmöglichkeit auf LED-Licht für den C1-Roller hingewiesen. Kann hier im Forum niemand einen C1-Scheinwerfer leihweise zur Verfügung stellen und wohnt auch niemand in der Nähe von Herbrechtingen, der mit seinem C1-Roller für die anschließende Prüfung zu Osram fahren kann? Oder besteht hier im Forum generell kein Interesse an einer legalen Umrüstung auf LED-Licht für den C1-Roller?

Beispielsweise wurde das Auto NIssan NX bis 1995 gebaut, war in Deutschland nicht sehr verbreitet und mittlerweile laufen nur noch sehr wenige Fahrzeuge. Trotzdem hat Osram kürzlich eine ABG für dieses Auto erstellt. Osram führt die ABG-Prüfung also durchaus auch an Nischenfahrzeugen durch.


Baex


C1-Fahrer/-in
36 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 13 Jun. 2023 13:54


Einen neuen Scheinwerfer hätte ich sogar.

Könnte den leihweise zur Verfügung stellen.

Hatte ja bei mir dennoch die LED v. Osram verbaut.

Fernlicht Genial gut. Abblendlicht hat mich dann ziehmlich im Zentrum ein dunkler Fleck gestört. Darum habe ich wieder zurückgewechselt.

Der Fleck ist bei der legalen H4 auch leicht vorhanden,nur da fällts vielleicht wegen der schwächeren Helligkeit nicht so auf.

Könnte allserdings auch immer noch ersten orig. Scheinnwerfer liegen.

Jürgen


Wolfgang AW



C1-Fahrer/-in mit *
64 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 13 Jun. 2023 22:38


Ich denke man braucht einen neuen Scheinwerfer.

Hatte selber das Problem "kaum Licht", auch nach Umrüstung auf (illegale) LED.

Dann auf Doppelscheinwerfer umgebaut, das ist jetzt OK. Beim Ausbau des alten Scheinwerfers festgestellt, dass die Verspiegelung genau über der H4-Birne beschlagen / geschwärzt war. Bei der etwas blöden Geometrie des C1-Scheinwerfers ist es wohl so, dass das Licht über Umwege erst in den parabolischen Teil des Reflektors gelangt. Wenn der Weg dorthin (über den flächigen Teil über der Birne) blind ist, kommt im parabolischen Teil nicht mehr viel an und daher vorne nichts vernünftiges raus.

Hab mich dann geärgert, nicht einen neuen originalen Reflektor gekauft zu haben, denn damit sit das Licht vermutlich wieder richtig gut.

So eine ähnliche Geschichte hatte ich auch beim BMW E39 (Fünfer) Facelift.

Leider hab ich keinen neuen Scheinwerfer (den würde ich sogar kaufen und dafür zur Verfügung stellen) aber bin von Herbrechtingen leider ziemlich weit weg.

Gruß
Wolfgang


BMW C1



C1-Fahrer/-in mit ****
548 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 09 Jul. 2023 17:13


So,

nachdem ich nach längerer Pause mal wieder im Forum bin, ist mir dieser Beitrag aufgefallen.

Ja, es wäre toll, wenn Osram sich die Mühe machen würde, ihre bisherigen H4-LEDs in einem Originalscheinwerfer auf Kompatibilität mit der StVZO zu überprüfen und dann ggf. auch die Entsprechenden Bescheinigungen auszustellen.

Das könnte durchaus sein, dass da ein Test mit einer bereits vorhandene Lampe zu brauchbaren (=freigebbaren) Ergebnissen führt.

Und ja, ich habe (wie wahrscheinlich die Firma Leebmann auch) noch einen unverbauten, original verpackten nagelneuen Originalscheinwerfer, den ich ggf zur Verfügung stellen könnte. Und ja, das wäre von München aus auch noch im "Tagesausflugsbereich",

um dort die geometrische Position des Originalscheinwerfers in einer unverbastelten Maschine im Originalzustand aufnehmen zu können.

Die Zeit würd ich mir gerne nehmen, wenn ich als "Aufwandsentschädigung" dann von Osram mit meinem Originalscheinwerfer auch zwei oder drei dieser "Birnchen" für unsere eigenen C1en als kleines Dankeschön zurück erhalten würde.

(Testen müssen die eh mit mehr als einer Birne und gebrauchte Birnen können auch nicht mehr in den normalen Handel: Win-Win!)

Jetzt bräuchte ich halt dann dazu auch von C1__200 einen konkreten Ansprechpartner bei der Firma OSRAM (gerne per PN)

Laut Baumis Statistiken müssten noch immer ungefähr 5000 C1en auf dem deutschen Strassennetz unterwegs sein. Wenn davon jeder zweite nachrüstet, dann ist das schon ein interessanter Markt...


Helmut aus Bayern



C1-Fahrer/-in mit **
112 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 28 Jul. 2023 08:34


Hay,

wenn es an den Kosten scheitern sollte wäre ich bereit mit einen Kostenbeitrag zu unterstützen.

Wenn sich noch mehr finden sollten, wäre zumindestens der Part gesichert.

Gruss

Helmut


claus_c1


C1-Fahrer/-in
11 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 17 Jan. 2024 01:15


Hallo,

hat sich hier nochmal etwas ergeben?

Danke und Gruß Claus


BMW C1



C1-Fahrer/-in mit ****
548 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 18 Jan. 2024 13:56


Ja, ein nagelneuer Originalscheinwerfer ist inzwischen auf dem Weg zu OSRAM und die Lampen dürften dann mit etwas Glück rechtzeitig bis zum Treffen im Handel lieferbar sein. (mit spezifischer ABE für die C1).

Ich halte euch weiter auf dem Laufenden...


claus_c1


C1-Fahrer/-in
11 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 19 Jan. 2024 00:39


Super!

Danke für die Info. Liege ich richtig in der Vermutung, dass es um diese geht:

https://www.osram.de/ecat/NIGHT%20BREAKER%20H4-LED-Fahrzeuglampen%20f%C3%BCr%20Motorr%C3%A4der-Motorradbeleuchtung-Fahrzeugbeleuchtung/de/de/GPS01_4023346/ZMP_4068577/

Danke und Gruß


Ralph-C1


C1-Fahrer/-in

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 19 Jan. 2024 09:27


Wo bekommt man noch neue Scheinwerfer?

Meiner hat mittlerweile blinde Stellen am Reflektor 


BMW C1



C1-Fahrer/-in mit ****
548 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 20 Jan. 2024 01:03




claus_c1:

Super!

Danke für die Info. Liege ich richtig in der Vermutung, dass es um diese geht:

https://www.osram.de/ecat/NIGHT%20BREAKER%20H4-LED-Fahrzeuglampen%20f%C3%BCr%20Motorr%C3%A4der-Motorradbeleuchtung-Fahrzeugbeleuchtung/de/de/GPS01_4023346/ZMP_4068577/

Danke und Gruß


Genau diese.
Oder auf "neudeutsch" :
YEPP! 


-Majortom-


C1-Fahrer/-in
19 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 21 Jan. 2024 02:12


Hm, so ganz kann ich das noch nicht nachvollziehen.
Man spricht immer davon dass eine LED Lampe nur ca. 1/4 an Strom einer Halogenlampe benötigt.

Osram spricht aber bei der Night Breaker LED Lampe nur von einer Energieersparnis von 55%.

Aber 230% mehr Helligkeit im Vergleich zu einer Halogenlampe. Also in dem Fall höhere Helligkeit auf Kosten einer möglichen Energieersparnis?. 
Für mich wäre aber beim C1 Scheinwerfer das Thema "Lampenabwärme" wichtiger als der Punkt "höhere Helligkeit" . Weil diese Hitze vermutlich den Spiegel erblinden lässt (wodurch der Scheinwerfer ja dann auch wieder dunkler wird....).


Fakt: je weniger Energieverbrauch desto weniger Abwärme. Nur wie ist die Wärme bei der LED verteilt? 

Weiss jemand ob schon mal ein Test bezüglich Wärmeverteilung bei einem LED Scheinwerfer (LED Lampe / Scheinwerfergehäuse) durchgeführt wurde?.

Ist das eher ein punktueller "Brennpunkt" oder die Wärme insgesamt?

Ich selber hätte zufällig ein Smartphone mit eingebauter Wärmebildkamera (CAT S62 Pro, kostete übrigens die Hälfte wie ein iPhone ).

Das Problem ist aber wie kommt man mit dem Smartphone in den Scheinwerfer.....?

   


Anubis


C1-Fahrer/-in

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 21 Jan. 2024 08:07


Ich würde erst mal abwarten, was Osram sagt. Sie haben ja nun einen Scheinwerfer bekommen zum Testen. Es gibt derzeit nur zwei Anbieter, die eine legale LED- Nachrüstbirne für Zweiräder anbieten und das nur für wenige Modelle. Einer davon eben Osram.  Für die C1 haben beide Anbieter bisher keine Freigabe( weil sie es bei der C1 wahrscheinlich nicht geprüft haben). Für eine Freigabe spielt sicher auch noch die Form des Reflektors und die Gestaltung der Scheibe eine Rolle. Dann gibt es ja auch noch den Scheinwerfer für Linksverkehr. Für eine generelle Freigabe müsste der dann sicher auch geprüft werden.


Helmut aus Bayern



C1-Fahrer/-in mit **
112 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 21 Jan. 2024 09:48


Hi,

die LED Leuchtmittel führen die Wärme des LED Elementes nach hinten zu einem Kühlkörper ab. Der Kühlkörper selber ist ausserhalb der Leuchte und wird mittels einem kleine eingebauten Ventilator aktiv gekühlt. Zumindestens bei dem System das ich kenne.

Mit dem normalen Leuchtmittel wird der Scheinwerfer sehr warm. DH der Scheinwerfer selber dient als Kühlkörper.

Ergibt zb bei den PKW das Problem das ein vereister Scheinwerfer nicht von allein freitaut. Das was da ein Problem ist, ist für unsere Scheinwerfer ein Vorteil.

Zusammenfassend der Scheinwerfer bleibt deutlich kühler mit einer LED. Selbst wenn das Luftleitteil hinter dem Scheinwerfer noch verbaut ist, hat das LED Leuchtmittel genug Platz.

Die Standardgeometrie des Lichtstrahls bleibt bei einem LED Leuchtmittel erhalten. Lediglich die zwei senkrechten Striche, die durch die eckige Form der Scheinwerfers kommen, treten deutlicher hervor. Sprich bei Schräglage in der Kurve gibt es etwas mehr Licht auf der Strasse.

Ansonsten würde ich mich über eine offizielle Freigabe freuen.


BMW C1



C1-Fahrer/-in mit ****
548 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 23 Jan. 2024 10:37


Danke Helmut,

für Deine ebenso sachkundige wie kurze Erklärung!
Wer‘s ausführlicher wissen will (Klugscheissermodus an)

Kurzer Ausflug in die Physik:

es gibt drei Arten von Wärmefluss:

1) Strahlungswärme (die Wärme wird ähnlich wie Licht als Strahlung abgegeben sprich:"abgestrahlt")
2) Wärmeleitung (die Wärme "fließt" in einem Material von einer wärmeren zu einer kälteren Seite)
3) Konvektion (die Wärme wird an einer Grenzfläche an ein Medium in einem anderen Aggregatzustand abgegeben; das ist typischerweise ein Gas oder eine Flüssigkeit die dort vorbeiströmt.) Die Strömung entsteht dabei entweder durch den Wärmeunterschied von selbst: Warme Luft steigt auf, weil sie leichter ist als kalte
oder sie wird erzwungen, z.B. durch einen Ventilator. Wird dabei die Luft auch noch "verwirbelt", dann spricht man von "turbularer Strömung". Diese sorgt für einen gegenüber normaler ("laminarere") Strömung drastisch erhöhten Wärmeübergang an der Grenzfläche.

Ein normales Leuchtmittel mit Glühfaden setzt etwa 90%  der zugeführten Leistung in Wärme um; hochwertige Halogenbirnen schaffen im optimalen Bereich (bei sehr hohen Temperaturen, die allerdings die Lebensdauer stark verkürzen bis zu etwa 18% Wirkungsgrad, also werden da immer noch mehr als 80% Wärme erzeugt.
Diese Wärme wird je nach Lampentyp und Fassung bei einer Autobirne zu rund drei Vierteln abgestrahlt (Strahlungswärme, die sich wie das Licht gleichmässig ausbreitet und damit Streuscheibe UND REFLEKTOR erwärmt), das restliche Viertel wird meist schlecht über die Fassung abgeleitet und erwärmt zu einem relativ geringen Anteil per Konvektion am Glaskörper die Luft im Scheinwerfer.

Bei einer LED-Lampe ist dies völlig anders: Hier entsteht praktisch keine Strahlungswärme ("kaltes Licht") und so müssen mehr als 90% der entstehenden Verlustleistung per Wärmeleitung im wörtlichen Sinne abgeleitet werden. Bei einem typischen 25-Watt-System sind das immerhin noch mindestens 20 Watt und damit deutlich mehr als bei einer normalen 55/60Watt Halogenbirne. Das kann der Sockel nicht mehr ableiten!

Damit die LED-Lampe da nicht den Hitzetod stirbt (der LED und die Elektronik dazu Halbleiter sollten im Dauerbetrieb nicht wärmer als 80 Grad werden) ,muss die Wärme in einem ersten Schritt per Wärmeleitung aus dem Lampengehäuse abgeleitet werden und dann in einem zweiten Schritt per Zwangskonvektion (Kühlkörper + "Gebläse") an die Umgebung (Luft) ausserhalb des Scheinwerfergehäuses abgegeben werden.

Dabei darf sich auch die Lampenfassung nicht stärker erwärmen als bei einer normalen Halogenbirne, da sonst das Plastik-Lampengehäuse beschädigt wird (schmelzen, verspröden, Reflektor wird blind; etc.) Dies ist bei guten LED-Birne der Fall, wenn diese einen Kühlventilator haben. Dies erklärt auch die geringere "Stromersparnis" GUTER LED-Lampen, da hier eben 5 bis 10 Watt Leistung für den Ventilator zur reinen Lichtleistung hinzu kommen.

Der Ventilator muss für einen Dauerbetrieb ausgelegt sein und auch stärkste Erschütterungen und feinste Vibrationen und Schwingungen dauerhaft aushalten können, damit er solange lebt wie der eigentliche LED-Strahler. Somit ist er das teuerste Bauteil in einer LED-Lampe und DAS kritische Bauteil für die Lebendauer der gesamten Birne.

Für unsere Plastikscheinwerfer-Mimosen sind (gute, weil gut gekühlte) LED-Birnen perfekt, weil eben mehr als 90% der gegenüber von Halogenbirnen ohnehin schon geringeren Restwärme ausserhalb des empfindlichen Plastikgehäuses abgegeben werden. Wie Helmut schon erwähnt hat: Die realistische Gefahr des Einfrierens der Streuscheibe bei Temperaturen kleiner Minus 10 Grad betrifft uns als Zweiradfahrer meist her weniger...

Alles klar?

Wenn tatsächlich alles klappt, dann könnten wir ja im Sommer eine Dankeschön-Sternfahrt zum OSRAM-Werk machen.
Wer erinnert sich noch an die über 100 damals vor dem AUDI-Museum aufgereihten C1en?




Geändert von BMW C1 am 1.Feb.2024 11:10
BMW C1



C1-Fahrer/-in mit ****
548 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung NICHT möglich, 27 Feb. 2024 18:08


Ja Leute,

der Scheinwefer ist inzwischen wieder zurück von Osram.

Nach telefonischer Auskunft haben es die Lampenentwickler von Osram NICHT geschafft, dass der Scheinwerfer mit deren LED Retrofit-Birnen ein TÜV-konformes Licht auf die Strasse wirft.
Konkret haben Sie es nicht geschafft die LEDs so zu justieren, dass es eine saubere Hell-Dunkel Grenze auf der Strasse gibt.
Ein ordnungsgemäßer, blendfreier Betrieb mit gleichmässiger Ausleuchtung ist so nicht möglich.

Schade!
Wobei ich sagen muss, dass diese Hell-Dunkel-Grenze schon mit einer normalen H4-LED bei allen unseren C1en nicht so besonders dolle ist. Dies wird ja auch schon weiter oben in diesem Beitrag beschrieben.
Das Problem mit dem schlechten/fleckigen Licht scheint demnach wohl eher an den Reflektoren als an der Birne selbst zu liegen.

Ein Argument mehr, KEINE Billig-LEDs aus Fernost einzusetzen, da da bei den größeren Fertigungsstreuungen und der schlechte(re)n Passform der LED-"Billig"-Module aus Fernost die Blendung des Gegenverkehrs wohl noch drastischer ausfällt. Von dem Ausbrennen von Reflektor und Fassung wegen der fehlenden aktiven Kühlung (Ventilator) einmal ganz abgesehen...
Der Osram-Techniker hat gemeint , dass eine legale vernünftige Lösung nach seiner Ansicht in der Kombination einer Lichstarken H4-Halogenbirne wie etwa der Night Braker Laser H4 (für die wenigen Nachtfahrstunden) und einem energiesparenden, breit streuenden Tagfahrlicht (für Tagfahrten) wäre.

Oder ohne Tagfahrlicht halt eine high-Performance "Long-Life" Lampe wie die Night Braker Silver H4...

Tja, jetzt könnte man den gleichen Versuchsballon noch einmal bei Phillips LED starten, wenn die sich das antun wollen...

Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit, den kompletten Scheinwerfereinsatz durch einen Typgeprüften LED-Scheinwerfersatz zu ersetzen und den dannn per Einzelabnahme zu legalisieren. Ich habe aber hierzu bisher keine auch nur halbwegs von den Abmessungen her passende RECHTECK-Scheinwerfer gefunden. Evtl wäre ja eine Doppelscheinwerfer-Kombi (je ein kleiner, zugelassener Rundscheinwerfer/Projektionsscheinwerfer für Abblend- und Fernlicht) mit passender Blende eine Lösung? Für "konventionelle Birnen" haben dies ja einige von uns schon realisiert. Mal sehen, wie sich der LED-Zubehörmarkt diesbezüglich entwickelt.

Selbst fahre ich ohnehin nur in der Stadt oder in ganz seltenen Fällen bei Nacht mit der C1...


Anubis


C1-Fahrer/-in

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 27 Feb. 2024 18:36


Mit diesem Ergebnis habe ich gerechnet. Ich finde trotzdem, dass der Versuch es wert war. Hätte ja auch klappen können.

Einen Umbau auf Doppelscheinwerfer habe ich ja schon viele Jahre in einem meiner C1en verbaut. Viel heller ist die Ausleuchtung damit auch nicht, aber das Verfärben des Reflektors fällt weg und somit verschlechtert sich die Lichtausbeute zumindest nicht. Irgendwo habe ich mal einen Umbau gesehen, wo jemand den Scheinwerfer der BMW GS 310 eingebaut hat. Der hat zwar kein LED, aber ein wesentlich besseresLicht.


Bkmontreal



C1-Fahrer/-in mit **
135 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 29 Feb. 2024 09:07


Nur als Hinweis. Diese sog. H4 H1 uswXenon/LED Effekt Lampen, wie Nightbraker Laser White Vision oder wie sie alle heißen, haben den Nachteil , dass die Lebensdauer sehr gering ist . Bei Zweirad ist dies relevant , da ja Dauerlicht verpflichtend ist. 

Kann man eigentlich nur empfehlen , wenn man häufig in der Dunkelheit fährt. Ansonsten sind die normalen Lampen mit Long Life eigentlich die optimale Lösung. 

PS: Ich bin ein Osram Mensch 😉


Bkmontreal



C1-Fahrer/-in mit **
135 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 29 Feb. 2024 09:35


ihabe ich hier bereits einmal gezeigt. wichtig auch wenn man diese Xenon Effekt Lampen verwendet, sollte man auch das Standlicht in BlauVersion einsetzen, ansonsten hat man einen Gelb-Weiss Effekt.Desweiteren setze ich gelbe Glühlampen in den Blinkern ein ( in Kombi mit den gelben Gläsern ergibt das einen richtig " satten Gelbeffekt) und in den Armaturen ( Tacho usw, und die sind bei mir jetz LEDs drin ( damit bekommt man eine gute helle weiße Hintergrundbeleuchtung) 😉


BMW C1



C1-Fahrer/-in mit ****
548 Beiträge

RE: C1 H4 LED leider KEINE legale Umrüstung, 14 Mar. 2024 14:59


Zurück zum eigentlichen Thema:

Die Spezialisten bei Osram haben es trotz ihrer langjährigen Fachkenntnisse (die machen nichts anderes) NICHT geschafft, unserem (lausigen) Billig-Plastikscheinwerfer in der C1 ein genehmigungsfähiges, sprich: BLENDFREIES Licht abzugewinnen. Und die haben die Möglichkeiten zum Feintuning mittels Änderung der Lampengeometrie oder per speziellem Adapter. Das wird dann bei Billig-LEDs aus China (A*****on, e**y) aus "qualitätsbefreiter" Massenfertigung mit hohen Ferigungsstreuungen sicherlich nicht besser sein.

Die Erfahrung vieler Leser hier, der ich mich leider uneingeschränkt anschließen muß ist, dass das C1-Licht auch mit verschiedenen (zugelassenen!) Birnen leider nur eine relativ fleckige Ausleuchtung der Fahrbahn mit einer im wahrsten Sinne grenzwertigen hell-dunkel Grenze ergibt. Und für die Oberschlauen hier: Die hell-dunkel Grenze und Ausleuchtung AUF DER STRASSE unterscheidet sich nochmals deutlich von dem, was man an einer normalerweise geraden (Tief-) Garagenwand sieht.

Sprich: Wer da jetzt "helleres Licht" mit LED oder mehr Watt draufpackt, blendet den Gegenverkehr zwangsweise und/oder muss den Scheinwerfer so tief einstellen, dass er dann selbst weniger sieht wie vorher (Die Dunkelgrenze kommt dann näher und der hell-dunkel-Unterschied wird noch größer).

Ich persönlich finde ein solches Verhalten, wenn jemand sich selbst zu Lasten anderer einen Vorteil verschafft einfach unfair. In der Soziologie nennt man das "ASOZIAL" aber ich bin gottseidank kein Soziologe und will auch keinen hier beleidigen. Ich bitte euch nur, in euch selbst zu gehen und darüber nachzudenken, ob es EUCH das wirklich wert ist. Ich selbst werde auch älter, und ich habe bei mir selbst festgestellt, dass ich im Alter nachts generell schlechter sehe und blendempfindlicher werde.

Und ja, ich bin dann -ohne selbst etwas dafür zu können- UNNÖTIG GEFÄHRDET, wenn mir mal wieder "so ein Blender" entgegenkommt.
Es gilt die alte Lebensweisheit: "Was Du nicht willst, was man Dir tu, das füg‘ auch keinem andern zu" oder hier eventuell sogar wörtlich: "Leben und leben lassen".

Persönlich finde ich es fragwürdig, wenn Leute, die hier auf die Gesetzeslage hinweisen als "Oberlehrer" und "Zeigefingerhochhalter" denunziert werden: Das hat aber die betroffene Person inziwschen -Edith sei Dank- schon selbst erkannt. Danke! 
Die Aufgabe, Gesetze auszulegen und zu interpretieren obliegt in Deutschland immer noch  den Gerichten und nicht Privatpersonen. Die Gesetze, wann die Zulassung erlischt sind hier eindeutig, haben keinen Ermessungsspielraum und werden daher auch aus gutem Grund auch von Osram und Philips, von den Herstellern der einzeln und fahrzeugspezifisch (!) zugelassenen Lampen an gut sichtbarer Stelle sehr deutlich aufgeführt.

Und nein, auch wenn ein Leuchtmittel eine Zulassung für bestimmte Motorräder hat, dann ist sie bei deswegen trotzdem nicht bei anderen Motorrädern "ein bisschen" zugelassen.

Das ist wie schwanger: Entweder-oder!

Relativieren oder "whataboutisieren" (was für ein Wort!), dass ja andere in der Ortschaft zu schnell fahren, mag wohl das eigene "wüste" Gewissen ein bißchen beruhigen,
ändert aber an der Rechtslage schier gar nichts. Erloschene Zulassung ist erloschene Zulassung mit allen Konsequenzen und ohne wenn und aber. Da kennen insbesondere italienische und neuerdings auch österreichische Grenzer und Gesetzeshüter keinerlei Pardon und konfiszieren im "Ernstfall" gerrne mal und völlig legal gleich das ganze Fahrzeug!

Soweit die Rechtslage. Wenn einer hier seine Privatmeinung äußert, dann soll er das doch bitte auch unmissverständlich so kennzeichnen. Ich persönlich möchte mich hier in diesem Forum auf "gute Ratschläge" schon auch verlassen können. Genau dafür gibts ja ein Forum. Und ja, man(n) kann auch -so wie hier- gerne strittige Themen von allen Seiten diskutieren.
Aber bitte immer in einer angemessenen und respektvollen Form.

Danke!

PS @Kurt: Lieber Kurt, ich schätze seit vielen Jahren Deine Meinung und Deine konstruktivern Beiträge hier sehr!.
Tatsache ist aber, dass auch die Philips-Birnen leider nur jeweils eine fahrzeugspezifische Zulassung haben.
Die Kompatibilitätsliste ist dabei -wie bei Osram- stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Generell wäre noch anzumerken, dass alle "legalen" LED Birnen von Osram und Philips selbst in den dafür Vorgesehenen Fahrzeugtypen keine allgemeine, sondern nur ein vorläufige bzw. befristete nationale ABE haben, die so nur für in Deutschland zugelssene Fahrzeuge und NICHT in allen EU-Ländern gilt. Meines Wissens nach werden die Lampen bei Urlaubsfahrten nach A, I, NL und CH toleriert, in Frankreich und in Ländern mit Linksverkehr sind sie dagegen explizit verboten! Wer da genaueres weißß, soll das bitte hier posten!


Bkmontreal



C1-Fahrer/-in mit **
135 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 16 Mar. 2024 16:22


als Link die offizielle EU Länder -Kompatibilitätsliste von Osram, zur Info:

https://www.osram.de/am/night-breaker-led/night-breaker-led-ledcheck.jsp?mkt=/ledcheck/

Nach meinem letzten Wissensstand ist die Schweiz ( als Nicht-EU Land) noch nicht dabei . Dort gelten andereeigene Zulassungsprozedere bzw. Verfahren. Evtl. können uns die Schweizer C1ler hier up-daten.

Länder mit Linksverkehr in der EU sind von der Nutzung von LED Retrofits ausgenommen (d.h. nicht gestattet dort ) .


C1_Lechrain


C1-Fahrer/-in
18 Beiträge

RE: C1 ABG H4 LED legale Umrüstung, 15 May. 2024 19:39


Hallo Enthusiasten,

beim Stöbern bin ich auf Selbstbaulösungen in der Facebook Gruppe BMW C1-Deutschland gefunden. Der eine oder andere wird sie vielleicht schon gesehen haben.

Beiden Lösungen ist gleich, dass Sie auf den Highsider Dual-Stream LED Scheinwerfer 223-454 mit ECE-Zulassung zurückgreifen. (Standlicht, Abblend- und Ferlicht)

Bei der Ersten Lösung hat Reiner Loga, (ehem. BMW Motorrad Mitarbeiter) diesen mit Adapterteilen in einen Originalen C1 Scheinwerfer eingesetzt

Ist möglicherweise ein Bild von Motorrad, Motorroller und Text  Ist möglicherweise ein Bild von Motorrad, Motorroller und Text

zum 2. bietet Ralf Dreyer einen Umbaukit an

er bietet dies auf seiner eigenen Internetseite www.r3er.de, in verschiedenen Farben für 69€ an. Zuzüglich kommen dann natürlich noch die Scheinwerfer mit à 145€

Ob dies dann im gesamten wirklich regelkonform ist, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht gibt es hier Mitglieder die das besser beurteilen können




Spendenübersicht | Netiquette | MarktplatzRegeln |