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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 21 Nov. 2023 14:38
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Hallo, ich beabsichtige morgen meine C1 zuzulassen. Nun schaue ich in die Papiere und kann mit Schrecken keine Betriebserlaubnis, bzw. Zulassungsbescheinugung Teil II ausmachen. Ich weiß, dass das bei Leichtkrafträdern anders ist, als bei Mopeds mit größerem Hubraum, aber kann es denn sein, dass es bei der C1 nur einen Fahrzeugschein / Zullassungsbescheinigung Teil I gibt? |
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HeiiFii

C1-Fahrer/-in 7 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 21 Nov. 2023 15:04
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So ist es! Einen Brief hat "nur" die 200er...  |
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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 21 Nov. 2023 15:26
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Eben sehe ich, dass auf der Rückseite der Zulas.Besch Teil I steht: Bitte beachten: Zulassung nur mit Vorlage der ZB Teil I Fahrzeugschein) und ZB Teil II (Fahrzeugbrief) möglich Ich habe keinen Teil II, keine COC, nichts außer der TüV Bescheinigung und dem Teil I |
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C1Egon


Moderator 580 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 21 Nov. 2023 15:39
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Beim 125er reicht das. Hast Du einen 200er brauchst Du den Teil II Das ist aber kein Problem. Bei der Zulassungsstelle als verloren melden und die stellen vor Ort einen neuen Teil II aus, natürlich gegen € /Egon mailto: Egon@C1Forum.de _____________________________________ C1 fahren - die schönste Nebensache der Welt |
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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 21 Nov. 2023 15:45
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Vielen Dank, das beruhigt mich. ich verstehe nur nicht, warum die dann sowas auf die Rückseite des Teil I schreiben, obwohl es sich um eine 125er handelt? |
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_Hans


C1-Fahrer/-in 12 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 21 Nov. 2023 16:00
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Wer keine CoC-Papiere für sein Fahrzeug hat oder diese verloren hat, kann diese beim Hersteller anfordern. Das klappt über einen Händler, die Niederlassung oder oft auch über die Online-Seite des Herstellers gegen Gebühr. |
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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 21 Nov. 2023 20:42
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Da stellt sich mir aber nun doch die Frage, auf welcher Grundlage, welchem Dokument, kann die Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen? Da reicht es doch nicht nur den Schein (Teil I), einen Kaufvertrag und einen aktuellen TüV-Bericht vorzulegen! |
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_Hans


C1-Fahrer/-in 12 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 21 Nov. 2023 21:18
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siehe oben: entweder CoC oder Brief für meine aktuelle Williams 125 habe ich einen Brief !!! entgegen anderer Aussagen |
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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 22 Nov. 2023 09:08
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Hallo Hans, das kann ich nicht nachvollziehen, das eine ist doch das andere. Früher nannte man es Fahrzeugbrief, heute wird es Zulassungsbescheinigung Teil II genannt. Ebenso ist es ja mit dem EG Übereinstimmungsdokument und dem COC, sind auch die selben Dokumente Das COC gibt es seit Mitte der 90er, vorher gab es nur den Fahrzeugbrief. |
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Anubis

C1-Fahrer/-in
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 22 Nov. 2023 09:48
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Ich hatte 11 Stück 125er C1en. Keine von denen hatte einen Brief. Nur die 200er ( 2 Stück) hatten einen Brief. |
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C1NDY

C1-Fahrer/-in mit ** 131 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 22 Nov. 2023 11:17
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Für meine 125‘er habe ich auch Fahrzeug-Brief und -Schein  |
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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 22 Nov. 2023 13:24
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War heute bei der Direktion der Zulassungsstellen Darmstadt-Dieburg. Demnach ist eine Zulassung eines Leichtkraftrades in der BRD nur unter Vorlage eines COC-Papieres, einer Betriebserlaubnis, oder eines Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II) gestattet. Nur anhand des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist dies nicht möglich - Punkt Hat man also keines der 3 genannten Dokumente, wird das Leichtkraftrad in der BRD nicht zugelassen. Laut BMW Deutschland kann keine COC-Papier und keine Betriebserlaubnis augestellt werden. Somit bleibt mir nur der laaaaaaaaaaaaaaaaange Antragsweg über die Zulassungsstelle, Versicherung an Eidesstatt, Nachweis der Polizei, dass der Rolle rnicht geklaut wurde. Ich habe da zusätzlich noch das Problem, dass der Verkäufer nicht der Besitzer war. Der Besitzer ist verstorben und die Familie verkauft. Die Familie hat aber keine offizielle Nachlassregelung und ist im Moment verstäündlicherweise auch nicht in der Lage dies auch noch zu regeln. Ich sehe, ich brauche viiiiiiiiiiiiel Geduld |
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Anubis

C1-Fahrer/-in
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 22 Nov. 2023 14:42
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Inder Betriebserlaubnis bei den 125er sollte drin stehen, dass es sich um einen Leichtkraftroller handelt. So sollte es dann auch im Fahrzeugschein( der vom Strassenverkehrsamt ausgestellt wird) drinstehen. Mit Leichtkraftrad waren die 80er ( Nachfolger der alten 50er Kleinkrafträder) gemeint. Nur für die waren die kleinen 10mm hohen Kennzeichen genehmigt( zumindest ohne Sonderzulassung).Die Leichtkraftroller( C1) bekommen das normale Motorradkennzeichen( 200mm hoch). Der eigentliche Unterschied liegt bei der Versicherung. Ein Leichtkraftrad ist bei der Versicherung( zumindest den meisten) recht hoch eingestuft( die jungen Fahranfängersorgen scheinbar für viel Regelbedarf). Der Leichtkraftroller hingegen kommt scheinbar in eine andere Klasse. |
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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 22 Nov. 2023 18:34
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Alle meine Lkraftroller/räder haben ein kleines Kennzeichen (ca. 250mm x 130mm), da sie, wie die Bezeichnung schon sagt, ein Leichtkraftrad sind. Und für diese ist ein solchen Kennzeichen vorgesehen. Auch die C1, die ich früher fuhr, hatte ein kleines Kennzeichen. Die aktuelle Versicheung beläuft sich bei meiner auf ca. 32 € jährlich. |
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Anubis

C1-Fahrer/-in
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 22 Nov. 2023 19:13
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Merkwürdig. Mein Straßenverkehrsamt wollte mir ein kleines Kennzeichen für Kleinkrafträder nicht zugestehen und hat dies abgelehnt, da es sich laut Papiere nicht um ein Kleinkraftrad, sondern um einen Leichtkraftroller handelt.
Geändert von Anubis am 22.Nov.2023 19:14 |
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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 22 Nov. 2023 21:34
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Eben und einem Leichtkraft-Roller oder Rad steht ein kleines Nummernschild zu. Die Regeln mögen zwar bundesweit ähnlich sein, werden aber durchaus in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehändelt. So weiß ich, dass der gemeinnützige Verein in dem ich arbeite, vor ein paar Jahren dazu verdonnert wurde, alle grünen Nummernschilder (wegen Steuererleichterung wegen Gemeinnützigkeit) wieder auf schwarz zu wechseln. Das galt außschließlich für unseren Kreis, weil der Obermacker der oberen Zollbehörde (die Kfz-Steuer wird ja jetzt über diese Amt abgewickelt, es eben wieder so haben wollte. Hat unseren Verein 12 neue KFZ-Schein und 24 neue kennzeichen gekostet - Mahlzeit ich suche nun nach Anbietern im Internet, welche COC Papiere ausstellen, die soll es wohl geben. |
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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 23 Nov. 2023 21:06
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Heute habe ich auf Anfrage bei der Zulassung noch einmal ausführlichere Auskunft bekommen. Für eine 125er ist eine Betriebserlaubnis vorgesehen, kein COC-Papier und keine ZulBesch Teil II (wobei Hans ja eine solche für seine C1 hat) Bei Verlust der Betriebserlaubnis, mass man zunächst - mit dem Schein und einem rechtverbindlichem Kaufvertrag auf die Zulassungsstelle und dort einen Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung stellen
- der Kaufvertrag muss die Namen des Vorhalters und des jetzigen Halters aufweisen,
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der Zulaasungsbehörde über das Kraftfahrtbundesamt auf Bestand oder Änderungen geprüft
- dann wird über die Behörde bei der Polizei Info eingeholt, ob das Fahrzeug als gestohlen gilt oder beschlagnahmt wurde, oder, oder oder
- ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, kann man damit das Fahrzeug auf sich zulassen, oder sich neue Papiere machen lassen
- wer doch eine ZulBesch Teil II und keine Betriebserlaubnis für seine C1 haben sollte, kann diese, laut Behörde, nur durch einen Fehler einer Zulassungsstelle bei z.B. einer Ummeldung bekommen haben. Sollte das Fahrzeug nun erneut in einen anderen Kreis umgemeldet werden, kann es sein dass diese Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis verlangt.
- sollte eine ZulBesch Teil II verloren gehen, müssen Teil II und Teil I neu ausgestellt werden, nachdem auch deine Unbedenklichkeistbescheinigung geprüft und ausgestellt wurde
Mensch Meier!! |
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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 24 Nov. 2023 09:51
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Wenn man sich auf kleinanzeigen oder mobile oder autoscout24 Fahrzeugangebote der C1 anschaut, sieht man auch immer wieder Fahrzeuge mit kleinem Kennzeichen für Leichtkrafträder. So wie es m.E. auch sein soll. Optik ist zwar zweitrangig, für mich jedenfalls, aber ein kleines Kennzeichen macht sich am C1-Heck auch besser |
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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 25 Nov. 2023 23:14
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Vielleicht gibt es noch eine weitere Möglichkeit an eine Betriebserlaubnis von BMW zu gelangen. Ich habe heute mit einem alteingesessenen BMW Händler mit Werkstatt gesprochen. Er holte seinen Meister hinzu und dieser meinte, dass man für eine neue Betriebserlaubnis bei BMW nicht unbedingt die Zulassungsstelle und Polizei benötigt. Er hat sich den Schein, den Kaufvertrag, den TüV-Bericht und meinen Perso kopiert, ein Bestellformular für BMW-Deutschalnd damit gefüttert und alles bei BMW eingereicht. Er würde das so schon Jahre, wenn nicht Jahrzehnte machen. Man sollte bei solchen Angelegenheiten mal die Kirche im Dorfe lassen, meinte er. Klar gäbe es auch Gauner, die sich so neue Papiere erschleichen und ein illegales Geschäft machen wollen. Die würden aber ganz anders bei ihm auftreten, das wäre für ihn der entscheidende Grund. Wenn das klappt, habe ich Geld und Zeit gespart und darf mal wieder mit dem Gedanken in die Zukunft schauen, dass es noch gute und fitte Leute hierzulande gibt. |
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Baumiworld


Moderator 1072 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 26 Nov. 2023 08:37
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the Revenant: Vielleicht gibt es noch eine weitere Möglichkeit an eine Betriebserlaubnis von BMW zu gelangen.
Soweit alles richtig aber auch BMW stellt nicht für alle Zeiten eine neue EG-Übereinstimmungsbescheinigung aus. Siehe hier: COC von BMW Vor ein paar Jahren hat diese Bescheinigung um die 60,- Euro gekostet und ca. 14 Tage gedauert. Ist aber ca 10-15 Jahre her. Wenn man nachweisen kann das man der rechtmäßige Eigentümer ist usw. dann gab es diese Bescheinigung beim Hersteller. Die C1 gehört bei BMW mittlerweile in die Sparte Classic und da werden viele Ersatzteile und Papiere nicht mehr angeboten. Gruß Guido
Ich war dabei: 2006 Mosbach, 2007 Bad Aibling, 2009 Im Ländle, 2010 Bad Honnef, 2011 Clusone (IT), 2012 Slenaken (NL), 2014 Sauerland, 2015 Saarland, 2016 Ostsee, 2017 Altmühltal, 2018 Rösrath, 2019 Nordsee,
2020/2021/2022/2023 gerne 2024 in Pforzheim wieder dabei. |
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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 26 Nov. 2023 10:56
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Ist mir nicht begreiflich warum dem so ist oder sein sollte. Bei den großen Herstellern liegen sicherlich alle Daten digitalisiert vor und die C1 ist ja nu wahrlich auch nicht das älteste Modell bei BMW. Ein Nachbar restauriert hier professionell eine 1928er Peugeot Einzylinder. Um die auf die Straße zu bringen brauch er auch Papiere und ich bin mir sicher, dass ihm die auch ausgestellt werden, von und durch wen auch immer. Soweit ich die Zulassungsbehörde versenden habe, führt nur ein Weg bei der Papiere Schaffung am Hersteller vorbei und die läuft eben über die Pizei und einem Tüvler, der Abnahmen nach §21 Vollabnahme erstellen darf. |
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Ralph-C1

C1-Fahrer/-in
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 27 Nov. 2023 20:35
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Ist Dir evtl mit einer Kopie geholfen? Da stehen dann doch alle notwendigen Faten drauf. |
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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 27 Nov. 2023 21:38
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Danke für das Angebot, ich fasse es mal als solches auf. Jede Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief, oder COC ist ein Einzelstück durch die aufgeführte VIN. So wie jedes Fahrzeug durch die VIN ein Einzelstück ist. |
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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 09 Feb. 2024 09:49
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So, nun hab eich 1 1/2 Monate auf den Wisch von BMW über einen Vertragshändler gewartet und das geht auch ganz direkt ohne Polizei und Unbedenklichkeitsbescheinigung. Gleich damit zur Zulassungsstelle und siehe da, das technische Datenblatt (mehr rückt BMW wohl nicht raus), reicht der Zullassungsstelle nicht aus. BMW ist also nicht in der Lage, ode rnich bereit eine Zweitschrift einer Betriebserlaibnis auszustellen, ob nun mit oder ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erts als ich ich auf 180 mit dem Vertragshändler telefoniere und dieser der Zulassungsstelle telefonisch versichert, dass es vom Hersteller nix anderes geben wird, erst dann lässt sich die Zulassungsstelle darauf ein. Nun braucht es aber zur Zulassung in der BRD ein anerkanntes Dokument: Fahrzeugbrief, Betriebserlaubnis oder COC. Damit nun gleich zum TÜV-Hessen und nur dahin, andere Überwachungsunternehmen sind dahingehend nicht legitimiert. Rum telefonieren, bis man einen alten Hasen dran hat, der sich auskennt und keinen Schiss hat Fehler zu machen. Mit dem habe ich heute einen Termin. Er will sich die Papeire ansehen und hofft auch ohne Besichtigung des fahrzeuges mir eine Betriebserlaubnis ausstellen zu können. Denn er C1 hat noch gültige HU bis 12.24 und es gibt keinen Grund der dafür spricht, dass der Roller vom TüV zur Ausstellung einer Betriebserlaubnis nochmals überprüft werden muss. Das ist jedenfalls die Meinung des Alten Hasen und auch meine. Wir leben auf einem Organisationniveau, das nicht mehr einfacher werden wird, darauf sollten wir uns einstellen. |
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flectitur


C1-Fahrer/-in mit ** 173 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 09 Feb. 2024 19:01
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Ich dachte immer komplizierter als in der Schweiz geht‘s nimmer ! Aber eben, Amtsschimmel gibt‘s überall. Ich hoffe der c1 ist dafür brav und macht wenig Probleme. Gian |
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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 15 Feb. 2024 17:39
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Zugelassen ist er. Da BMW keine Betriebserlaubnisse als Zweitschrift aushändigt, gabs von dort nur ein technischen Datenblatt über einen Vertragshändler für 75 Euronen Zulassungsstelle wollte dies nicht akzeptieren. Erst als ich ich hoch und heilig versichert habe, dass der Herrsteller BMW keine Betriebserlaubnis rausgibt, hat sich die Dame bereit erklärt in Marburg bei der Bündelungsbehörde (gibts natürlich nur hier in Hessen) anzurufen und sich zu erkundigen, wie sie verfahren soll. Klar Info von dort, mit dem Techn Datenblatt, dem aktuellen HU-Schein, dem Fahrzeugschein und dem Perso zum TüV Hessen (und nur zu dem, nix anderes). Dort habe ich binnen 10 Minuten eine Betriebserlaubni für 68 Euronen bekommen. Und am kommenden Tag mit kleinem Kennzeichen (255 x 130 mm) 24 Euronen zugelassen 19 Euronen. Manchmal hilft es offensichtlich, wenn man beharrlich, aber freundlich bleibt. |
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C1NDY

C1-Fahrer/-in mit ** 131 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 16 Feb. 2024 09:38
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Schlimm, dass man in solchen Belangen unterschiedlichen Regularien und sogar individuellen Entscheidungen unterworfen ist - ich habe für meine 125‘er auch einen Fahrzeugbrief und ein großes Kennzeichen! |
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the Revenant

C1-Fahrer/-in mit * 83 Beiträge
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RE: Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief), 16 Feb. 2024 22:07
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Und im gesamten Verlauf musste ich nicht ein einziges Mal Nachweisen, dass ich der rechtmäßige Eigentümer bin. Ob großes Motorradkennzeichen oder flaches leichtkraftradkennzeichen,beides ist in der gesmaten BRD zulässig für 125er. Ich durfte es mir aussuchen. Aber, die Oberzollheinis, die das nun zu entscheiden haben, entscheiden eben sehr unterschiedlich von Kreis zu Kreis, oder Land zu Land oder sonst wie. |
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