Die Antwort steht doch im Artikel wörtlich drin: Im öffentlichen Raum muss die "untere Gesichtshälfte" bedeckt sein. Das betrifft demnach Cabriofahrer und C1-Fahrer genauso wie Jethelm (!) -Träger. Ich nehme an, den öffentlichen Raum "betritt" (wörtlich!) man erst beim Absteigen vom Motorrad/Roller bzw. dem Aussteigen aus dem Cabrio. In Frankreich gelten übrigens -genau so wie bei uns auch- Busse und TAXIS auch als öffentlicher Raum mit dem entsprechender Maskenpflicht. Mit einem wesentlichen Unterschied: In Frankreich werden Verstösse richtig teuer! Was wohl viele hier nicht wissen. In Frankreich nehmen Lieferdienste und Kuriere ihren Jethelm praktisch nie ab, wenn Sie ihrer Arbeit nachgehen. Hier wird wohl noch mal extra darauf hingewiesen, dass die Leute, sofern sie kein Visier haben das ganz bis zum Kinn runter geht ("bedecken der unteren Gesichtshälfte") und auch unten bleibt, eben Maske tragen müssen. C‘est parfaitement normal |